FFII
Einheitspatent in Deutschland nicht mehr ratifizierbar nach dem Brexit aufgrund des AETR-Urteils
|
PRESSEMITTEILUNG — [ Europa / Brexit / Patent / Demokratie / Wirtschaft / Software ]
Berlin, 19. Februar 2020 — Mit Inkrafttreten des Brexit ist es Deutschland nicht mehr möglich, das Abkommen über das Einheitspatent (Unitary Patent) zu ratifizieren, teilt das FFII mit. Im Zusammenhang mit der Ratifizierung des AETR (22/70) hat der Europäsche Gerichtshof Rechtsgrundsätze aufgestellt, die während der Verhandlungen 2006 dazu führten, dass nicht-EU-Staaten, wie die Schweiz, ausgeschlossen wurden. Das FFII ist der Ansicht, dass bei einer Ratifizierung in Deutschland eine erneute Verfassungsbeschwerde vielversprechend ist. Das Einheitspatent ist ein dritter Anlauf, um Software-Patente in Europa durchzusetzen.